AB36 |
Es geht um Pausen von 5 bis 10 Minuten Dauer in regelmäßigen Abständen (z.B. stündlich). Diese sind nicht erforderlich, wenn die Bildschirmarbeit nicht durch andere Tätigkeiten unterbrochen wird (Mischarbeit). Haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeit am Bildschirm regelmäßig durch Pausen oder andere Tätigkeiten ohne Bildschirmarbeit zu unterbrechen?
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AB37 |
Regelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang jährlich; vorausgesetzt wird eine ausführliche Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit am Bildschirm. Werden Sie regelmäßig über die mit Ihrer Arbeit verbundenen gesundheitlichen Gefährdungen unterrichtet und werden dabei die ergonomischen Eigenschaften Ihres Arbeitsplatzes und Ihrer Büroumgebung aufgezeigt?
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AB38 |
Regelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang: Bis zum 40. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 40. Lebensjahr alle 3 Jahre; vorausgesetzt wird eine Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit am Bildschirm. Lassen Sie regelmäßig Ihre Augen und Ihr Sehvermögen untersuchen?
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AB39 |
Zu dieser Frage existiert kein Hinweis. Machen Sie regelmäßig (möglichst täglich) Übungen am Arbeitsplatz, z.B. zur Entlastung Ihrer Augen und ihres Bewegungsapparates?
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