AB05 |
Nicht höhenverstellbare Tische müssen 72 cm hoch sein, passen aber nicht zu jedem Menschen; beurteilen Sie deshalb, ob der Tisch für Sie richtig ist. Höhenvariable Tische müssen einen Verstellbereich von 68 x 76 cm besitzen und auf ihre Körperhöhe bzw. Körperproportionen eingestellt werden. Hat der Bildschirmtisch eine für Sie richtige Höhe?
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AB06 |
Tische müssen mindestens 160 cm breit sein. Allerdings erfordert das Arbeiten an einem oder mehreren Bildschirmen und diversen Eingabegeräten, so dass der Tisch breiter gewählt werden muss, um auch Akten und das Telefon unterzubringen. Hat der Bildschirmtisch eine für ihre Arbeitsaufgabe angemessene Breite?
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AB07 |
Bildschirmtische müssen mindestens 80 cm tief sein. Dies reicht allerdings für herkömmliche CRT-Bildschirme mit entsprechender Bautiefe nicht aus, um die notwendigen Sehabstände zu realisieren. Ein 17" CRT-Bildschirm erfordert beispielsweise einen 100 cm tiefen Tisch. Ein 15" Flachbildschirm indes ist auf einem Standardtisch unterzubringen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Beurteilung also vor allem den erforderlichen Sehabstand von mindestens 50 cm (in einer natürlichen Körperhaltung und auf dem Tisch ruhenden Händen oder bei größeren Bildschirmen (z.B. 19" oder 21") 70 bis 80 cm Sehabstand! Hat der Bildschirmtisch eine für ihren Bildschirm und ihre Arbeitsaufgabe angemessene Tiefe?
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AB08 |
Die Tischplatte darf weder zu dunkel (schwarz oder dunkelbraun usw.) noch zu hell sein oder gar Reflexionen aufweisen, da sonst das Auge zu starke Kontraste ausgleichen muss. Ist die Oberfläche des Bildschirmtischs farblich neutral gehalten und frei von störenden Reflexionen?
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AB09 |
Der Beinraum darf nicht durch Stützen und Unterbauten eingeschränkt werden, da sonst eine natürliche Körperhaltung am Bildschirm nicht eingenommen werden kann. Das gilt auch für Stützen unter Schreibtisch-Winkelkombinationen. Haben Sie unter dem Bildschirmtisch ausreichenden, bei Winkelkombinationen auch einen durchgängigen Beinfreiraum?
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