Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen
ABETO bedeutet Arbeitsplatzbeurteilung nach Bildschirmverordnung und EU-Richtlinie der TBS Oberhausen. Es ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz für Bildschirmarbeitsplätze, kann aber auch in einzelnen Teilen z.B. zur Ermittlung psychischer Belastungen bei der Arbeitstätigkeit genutzt werden.
Das Verfahren besteht aus vier Schritten:
- Einrichtung einer Projektgruppe
- Auswahl von Arbeitsplätzen
- Arbeitsplatzbeurteilung
- Maßnahmen
Die Auswahl unter 2. erfolgt durch eine Grobanalyse mit den Fragebögen des Ergonomieprüfers zu Ausführungsbedingungen, Software und Arbeitstätigkeit.
Die Arbeitsplatzbeurteilung (Feinanalyse) wird für die drei Bereiche folgendermaßen durchgeführt:
Alle Fragebogen zur Grobanalyse und die Prüflisten zur Feinanalyse sind auf der CD zum Ergonomieprüfer.
Die Fragebogen werden hier zum Ausfüllen mit einer Auswertung zum eigenen Arbeitsplatz angeboten.
Die TBS, bao und aa bieten die Möglichkeit über diese Internet-Seite eine anonyme Online-Befragung für Firmen oder Institutionen mit den Fragebogen durchzuführen und auszuwerten.
Anfragen hierzu an TBS, bao oder aa.
Der Ablauf des ABETO-Verfahrens ist in der folgenden Abbildung beschrieben.